Falls Sie in Google in einer negativen Bewertung beleidigt oder verleumdet ( Rufmord ) werden, gibt es Möglichkeiten, diese Eintragung zu löschen.
Beleidigende oder verleumderische Inhalte in einer Google-Bewertung sind rechtswidrig, da sie einen Straftatbestand darstellen. Das StGB selbst sieht für diese Taten Strafen vor. Insbesondere bei der Verleumdung geht es um Tatsachenbehauptungen, die falsch sind und dies ist dem Täter sogar bewusst.
Aus den Richtlinien der Bewertungsplattformen wie Jameda, Google oder Kununu ergibt sich auch, dass solche Inhalte unerwünscht sind und gelöscht werden können.
Sollten solche Inhalte in einer Jameda-Bewertung aufzufinden sein, lohnt es sich, die Löschung der Eintragung zu verlangen. Dies können Sie selbst bei Jameda als Löschantrag einreichen, oder sich professionell durch eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei vertreten lassen.
Was, wenn keine Beleidigung und keine Verleumdung in der Google-Bewertung enthalten ist?
Sollten Sie auf Jameda eine negative und störende Bewertung erhalten haben, die jedoch keine strafrechtlichen Inhalte aufweist, gibt es meist dennoch Löschungsmöglichkeiten.
Zunächst muss Jameda im Zweifel darlegen, dass die bewertende Person tatsächlich Patientin oder Patient bei Ihnen gewesen ist.
Gelingt dieser Nachweis nicht, ist eine Löschung sehr realistisch.
Darüber hinaus gibt es rechtswidrige Inhalte, die nichts mit dem Strafrecht zu tun haben. Ist beispielsweise in der Google-Bewertung eine unwahre Tatsachenbehauptung enthalten, kann die Bewertung juristisch angegriffen werden. Denn ein "Recht auf Lügen" gibt es nicht.
Auch Schmähkritik ist unzulässig. Unter Schmähkritik werden Aussagen verstanden, die nur der Diffamierung und keiner sachlichen Diskussion dienen. Typische Beispiele sind wortkarge Bewertungen wie "Kurpfuscher!", die ansonsten keine weiteren Angaben enthalten. Solche nur diffamierenden Aussagen sind rechtswidrig.
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