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Samstag, 10. Januar 2026

Als Opfer einer Verleumdung, üblen Nachrede oder Beleidigung (§§ 185 ff. StGB) können Sie außerdem strafrechtlich hiergegen vorgehen. Sie sollten eine Anzeige machen. Die Staatsanwaltschaft hat dann die Möglichkeit ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und die Straftat aufklären.



Negative, ungewollte oder unwahre Aussagen, Einträge und Äusserung im Web z.B. Beiträge in Foren, Blogs, Verzeichnissen, in sogenannten Bewertungsplattformen und Social Media Plattformen, peinliche Fotos, Beleidigungen, Verleumdung, Negativdarstellungen und diffarmierende Äusserungen im Web gegenüber natürlichen Personen, Institutionen und Organisationen, Firmen, Gesellschaften und Unternehmen, Produkte aber auch Marken werden beseitigt.

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